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Wann erwirbt der Jagdausübungsberechtigte Eigentum an einem Stück Wild?
A
Nie, denn das Wild ist herrenlos.
B
Wenn er das Wild beschossen hat.
C
Wenn er die tatsächliche Gewalt über ein Stück Wild erlangt.
Wann erwirbt der Jagdausübungsberechtigte Eigentum an einem Stück Wild?
Nie, denn das Wild ist herrenlos.
Wenn er das Wild beschossen hat.
Wenn er die tatsächliche Gewalt über ein Stück Wild erlangt.