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Den Abschuss welcher Wildarten kann die untere Jagdbehörde in bestimmten Jagdbezirken oder bestimmten Gebieten für eine Zeit durch Verfügung an den Jagdausübungsberechtigten gänzlich verbieten.
Den Abschuss welcher Wildarten kann die untere Jagdbehörde in bestimmten Jagdbezirken oder bestimmten Gebieten für eine Zeit durch Verfügung an den Jagdausübungsberechtigten gänzlich verbieten.