Bis wann muss der Jagdausübungsberechtigte den Abschussplan bei der unteren Jagdbehörde einreichen?
In jedem Jagdjahr bis zum 28. Februar.
Spätestens bis zum 31. März eines jeden Jagdjahres.
Zu dem von der unteren Jagdbehörde festgesetzten Termin, jedoch spätestens bis zum 1. April.