Wer nimmt die Eintragung der dem Jagdscheininhaber zur Verfügung stehenden Jagdflächen in den Jagdschein vor?
die Untere Jagdbehörde, in deren Bereich der Jagdbezirk liegt.
die Untere Jagdbehörde, in deren Bereich der Wohnsitz des Jagdscheininhabers liegt.
wenn Wohnsitz und Jagdbezirk in verschiedenen Bundesländern liegen, grundsätzlich die Untere Jagdbehörde, in deren Bereich der Jagdbezirk liegt