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Bei der Benutzung des Jägernotwegs darf der Jäger...
A
die Schusswaffe in geladenem, aber gesicherten Zustand mitführen.
B
die Schusswaffe nur ungeladen mitführen, den Jagdhund aber unangeleint laufen lassen.
C
die Schusswaffe nur ungeladen und den Hund nur an der Leine mitführen.