Bei der Benutzung des Jägernotwegs darf der Jäger...
die Schusswaffe in geladenem, aber gesicherten Zustand mitführen.
die Schusswaffe nur ungeladen mitführen, den Jagdhund aber unangeleint laufen lassen.
die Schusswaffe nur ungeladen und den Hund nur an der Leine mitführen.