Welche Vorraussetzung muss vorliegen, damit das Sammeln von Abwurfstangen durch Dritte zulässig ist?
Der Sammler braucht eine schriftliche Erlaubnis der unteren Jagdbehörde.
Der Sammler muss hierzu eine schriftliche Erlaubnis des Jagdausübungsberechtigten haben.
Der Sammler muss lediglich einen gültigen Jagdschein haben.