Wie ist die gesetzliche Lage bezüglich eines generellen Fütterungsverbots für Wild im Bundesland Salzburg geregelt?
Es besteht ein generelles Fütterungsverbot für sämtliches Schalenwild.
Fütterung ist in Salzburg nur während der Hauptjagdzeit gesetzlich gestattet.
In Salzburg besteht kein generelles Fütterungsverbot.
Ein generelles Fütterungsverbot gilt ausschließlich für Niederwildreviere.