Ist die Verwendung von Stacheldraht bei der Umzäunung von Wildgehegen in Österreich zulässig?
Ja, sofern der Stacheldraht nur an der obersten Kante des Zauns zur Abwehr von Raubwild angebracht wird.
Nein, die Verwendung von Stacheldraht ist wegen der hohen Verletzungsgefahr für das Wild verboten.
Ja, wenn es sich um ein Gehege handelt, das ausschließlich der Fleischgewinnung dient.
Ja, aber nur in Kombination mit einem Elektrozaun zur besseren Sichtbarkeit.