Unter welcher spezifischen Voraussetzung ist in Kärnten die Fütterung von Rotwild mit anderem als Raufutter zulässig?
Ausschließlich nach schriftlicher Freigabe durch den zuständigen Hegeringleiter
Sobald die natürliche Äsung nicht mehr ausreicht, ist jede Art von Futter frei zulässig
Nur mit einem entsprechenden behördlichen Bescheid
Generell während der Wintermonate ohne weitere Genehmigung