Zu den Grundregeln für die Gesellschaftsjagd gehören

A

Das Gewehr ist außerhalb des Treibens stets mit der Mündung nach oben zu tragen

B

Der Stand darf vor Beendigung der Treib- oder Drückjagd nicht verlassen werden

C

Niemand darf einen Schuss abgeben, bevor er das betreffende Stück nicht genau angesprochen hat