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Wann muss kein Wildschaden ersetzt werden?
A
Der Grundeigentümer hat die Abwehrmaßnahmen des Jägers unbrauchbar gemacht
B
Eine nicht ersatzpflichtige Wildart ist für den Schaden verantwortlich
C
Aus einem Gehege ausgetretenes und dort gehegtes Schalenwild hat den Schaden verursacht