Auf die Jagdpacht trifft zu

A

Die Ausübung des Jagdrechts in seiner Gesamtheit kann an Dritte verpachtet werden

B

Jungjäger und Jungjägerinnen sind erst drei Jahre nach Erhalt des ersten Jagdscheines pachtfähig

C

Die Höchstpachtfläche pro Person beträgt 250 ha.