In den Setz- und Brutzeiten
Dürfen bis zum Selbständigwerden der Jungtiere die für die Aufzucht notwendigen Elterntiere nicht bejagt werden
Dürfen auch die zur Aufzucht notwendigen Elterntiere von Wild ohne Schonzeit nicht bejagt werden
Dürfen führende Überläuferbachen nicht geschossen werden