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In den Setz- und Brutzeiten
A
Dürfen bis zum Selbständigwerden der Jungtiere die für die Aufzucht notwendigen Elterntiere nicht bejagt werden
C
Dürfen führende Überläuferbachen nicht geschossen werden
In den Setz- und Brutzeiten
Dürfen bis zum Selbständigwerden der Jungtiere die für die Aufzucht notwendigen Elterntiere nicht bejagt werden
Dürfen führende Überläuferbachen nicht geschossen werden