Welche der nachgenannten Aussagen zu gesetzlich geschützten Biotopen sind richtig?
Maßnahmen, die zu einer Zerstörung oder sonstigen erheblichen oder nachhaltigen Beeinträchtigung ökologisch besonders wertvoller Biotope führen können, sind unzulässig
Gesetzlich geschützte Biotope sind u. a. Moore, Sümpfe, Röhrichte, seggen- oder binsenreiche Nass- und Feuchtwiesen, Pfeifengraswiesen, Quellbereiche, Magerrasen und Heiden
Die Anlage von Schwarzwildkirrungen auf gesetzlich geschützten Biotopen ist zulässig