Welche der nachgenannten Aussagen zu gesetzlich geschützten Biotopen sind richtig?

A

Maßnahmen, die zu einer Zerstörung oder sonstigen erheblichen oder nachhaltigen Beeinträchtigung ökologisch besonders wertvoller Biotope führen können, sind unzulässig

B

Gesetzlich geschützte Biotope sind u. a. Moore, Sümpfe, Röhrichte, seggen- oder binsenreiche Nass- und Feuchtwiesen, Pfeifengraswiesen, Quellbereiche, Magerrasen und Heiden

C

Die Anlage von Schwarzwildkirrungen auf gesetzlich geschützten Biotopen ist zulässig