Dürfen Sie als Jagdpächter bei einer Treibjagd in der Mittagspause im Wald ein Feuer entfachen, an dem sich Ihre Jagdgäste aufwärmen können?

A

Feuer darf grundsätzlich im Wald ohne behördliche Genehmigung nicht entfacht werden

B

Im Zusammenhang mit der Jagdausübung darf im Wald Feuer entfacht werden

C

Feuer darf nur außerhalb des Waldes und im Wald nur in den Wintermonaten entfacht werden