Welche besonderen Hygienevorschriften gelten für erlegtes Haarwild?

A

das Zerwirken darf nur in einem ausreichend großen Kühlraum bei + 4 Grad C vorgenommen werden

B

beim Aufbrechen, Zerwirken und weiterem Behandeln ist auf Merkmale zu achten, die das Fleisch als gesundheitlich bedenklich erscheinen lassen

C

erlegtes Haarwild darf nur in der Decke eingefroren werden