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Sie wollen einen Zwinger, in dem ein Vorstehhund mit einer Widerristhöhe von über 50 bis 65 cm (DD, DK oder DL) gehalten wird, zusätzlich als Zuchtzwinger nutzen. Um wie viel m² nutzbare Bodenfläche muss der Zwinger mindestens größer als bei Alleinhaltung sein? Gültig ab 01.01.2024 (TierSCHHuV)