Die Innenorgane eines frisch aufgebrochenen Rehs weisen wucherartige Veränderungen auf. Dürfen Sie als Erleger des Rehs das Wildbret ohne weiteres veräußern?
nein, aber es darf der Eigenverwertung zugeführt werden
nein, weil es sich hier vermutlich um genussuntaugliches Wildbret handelt
es bestehen keine Bedenken, das Wild zu veräußern