Welche Aussagen zu waffenrechtlichen Vorschriften sind richtig?
die gemeinschaftliche Aufbewahrung von Waffen oder Munition durch berechtigte Personen, die in einer häuslichen Gemeinschaft leben, ist zulässig
wenn Sie 11 erlaubnispflichtige Langwaffen aufbewahren müssen, sind diese i.d.R. auf 2 Sicherheitsbehältnisse der Sicherheitsstufe A nach VDMA 24992 zu verteilen, sofern diese vor dem 06.07.2017 angeschafft und bei der zuständigen Behörde angezeigt wurden.
da in ihrem Haushalt ein Kind unter 14 Jahren lebt, darf das Sicherheitsbehältnis der Sicherheitsstufe A nach VDMA 24992 für ihre 3 erlaubnispflichtigen Langwaffen nicht mit einem elektronischen Zahlenkombinationsschloss ausgerüstet sein