Unter welcher Voraussetzung ist es gestattet, zur Abgabe eines Fangschusses auf Schalenwild Kurzwaffen zu verwenden?

A

das zu erlegende Wild darf nicht weiter als 8 m vom Schützen entfernt sein

B

die Mündungsenergie des Geschosses (E0) muss mindestens 200 Joule betragen