Welche Aussage zu waffenrechtlichen Vorschriften ist richtig?
in einem nicht dauernd bewohnten Gebäude dürfen i.d.R. nur bis zu 3 erlaubnispflichtige Langwaffen in einem Sicherheitsbehältnis nach DIN/EN 1143-1 Widerstandsgrad I aufbewahrt werden
in einem nicht dauernd bewohnten Gebäude dürfen bis zu 2 erlaubnispflichtige Kurzwaffen in einem Sicherheitsbehältnis nach DIN/EN 1143-I Widerstandsgrad I aufbewahrt werden
wenn in ihrem Haushalt ein Kind unter 14 Jahren lebt, dürfen Sie nicht mehr als 3 Langwaffen in Ihrem Sicherheitsbehältnis der Sicherheitsstufe A aufbewahren