Welches Sicherheitsprinzip gilt für die Verwendung von Schrotpatronen hinsichtlich der Länge des Patronenlagers?
Die abgeschossene Hülsenlänge muss kürzer oder gleich der Länge des Patronenlagers der Flinte sein.
Die Länge der Patrone darf die des Patronenlagers um bis zu zehn Prozent überschreiten.
Das Patronenlager muss grundsätzlich mindestens fünf Millimeter länger sein als die ungeöffnete Patrone.
Die Hülsenlänge ist irrelevant, sofern sich der Verschluss der Flinte ohne Widerstand schließen lässt.