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Wo darf eine erlaubnispflichtige Kurzwaffe gelagert werden?
A
in einem Waffenschrank der Sicherheitsstufe A (ohne abschließbarem Innenfach), sofern sich keine dazu passende Munition im Schrank befindet.
B
in einem Waffenschrank der Sicherheitsstufe I.
C
in einem Waffenschrank mit dem Widerstandsgrad 0.