Wo darf eine erlaubnispflichtige Kurzwaffe gelagert werden?
in einem Waffenschrank der Sicherheitsstufe A (ohne abschließbarem Innenfach), sofern sich keine dazu passende Munition im Schrank befindet.
in einem Waffenschrank der Sicherheitsstufe I.
in einem Waffenschrank mit dem Widerstandsgrad 0.