Wo darf eine erlaubnispflichtige Kurzwaffe gelagert werden?

A

in einem Waffenschrank der Sicherheitsstufe A (ohne abschließbarem Innenfach), sofern sich keine dazu passende Munition im Schrank befindet.

B

in einem Waffenschrank der Sicherheitsstufe I.

C

in einem Waffenschrank mit dem Widerstandsgrad 0.