Dürfen Schalldämpfer erworben werden?

A

ja, für alle in der grünen WBK eingetragenen Waffen

B

nein

C

ja, jedoch unterliegen Schalldämpfer für erlaubnispflichtige Schusswaffen ebenfalls der Erlaubnispflicht.

Der Erwerb eines Schalldämpfer muss wie eine Langwaffe innerhalb von zwei Wochen der Behörde gemeldet werden. Die Behörde trägt den Schalldämpfer dann in die Waffenbesitzkarte ein.