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Unter welchen Voraussetzungen dürfen Sie eine in der Bundesrepublik Deutschland erlaubnispflichtige Schusswaffe nach dem Erwerb im Ausland in das Bundesgebiet einführen?
A
nur wenn ich im Besitz einer in Deutschland gültigen Waffenbesitzkarte mit Voreintrag bin
B
nur wenn ich im Besitz eines Europäischen Feuerwaffenpasses bin
C
nur wenn ich im Besitz einer Verbringungserlaubnis bin