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Unter welcher der nachgenannten Voraussetzungen ist es gestattet, zur Abgabe eines Fangschusses auf Schalenwild Kurzwaffen zu verwenden?
A
das zu erlegende Wild darf nicht weiter als 8 m vom Schützen entfernt sein
B
die Mündungsenergie des Geschosses (E0) muss mindestens 200 Joule betragen
C
das zu erlegende Wild darf aufgebrochen nicht mehr als 100kg wiegen