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Wem steht das Aneignungsrecht an einem überfahrenen Reh zu?
A
der Straßenbauverwaltung
B
stets dem Jagdausübungsberechtigten, in dessen Revier die Polizeistation sich befindet, bei der das Reh abgegeben wurde
C
dem Jagdausübungsberechtigten, durch dessen Revier die Straße führt, auf der das Reh überfahren wurde
D
dem Kraftfahrer, der durch den Unfall erheblichen Schaden erlitten hat