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In seinem umfriedeten Hausgarten findet der Eigentümer einen verendeten Rehbock. Darf er sich das Stück aneignen?
A
nein, es steht dem Jagdausübungsberechtigten des umliegenden Reviers zu
B
ja
C
nein, das Stück muss der Tierkörperbeseitigungsanstalt überlassen werden