In seinem umfriedeten Hausgarten findet der Eigentümer einen verendeten Rehbock. Darf er sich das Stück aneignen?

A

nein, es steht dem Jagdausübungsberechtigten des umliegenden Reviers zu

B

ja

C

nein, das Stück muss der Tierkörperbeseitigungsanstalt überlassen werden