Aus einem Wildgehege ist im August ein Damspießer entkommen, der sich im September in einem 8 km vom Gehege entfernten Revier einstellt. Darf der Revierinhaber diesen Damspießer außerhalb eines Damwildgebietes erlegen?
A
ja, wenn der Betreiber des Geheges sein Eigentumsrecht aufgegeben hat