Wer gehört nach dem Jagdrecht zu den typischen Mitgliedern einer Hegegemeinschaft?
Die Inhaber von unentgeltlichen Jagderlaubnisscheinen.
Jagdpächter und Eigenjagdbesitzer.
Die Vertreter der Landwirtschaftskammer und Forstbetriebsgemeinschaften.
Die Mitglieder des örtlichen Naturschutzbeirates.