Muss ein erlegter Rehbock nur deshalb, weil er ein Perückengeweih auf hat, einer amtlichen Fleischuntersuchung zugeführt werden, wenn ihn der Revierinhaber an einen Metzger verkaufen will?

A

ja

B

nein

C

nur, wenn das Perückengeweih bereits deutlich gewuchert hat und offensichtlich seit mehreren Jahren nicht gefegt wurde