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Brauchen Inhaber eines Jahresjagdscheins zum Erwerb ihrer ersten Langwaffe, einer Bock-Büchsflinte, eine vorher ausgestellte Waffenbesitzkarte?
Brauchen Inhaber eines Jahresjagdscheins zum Erwerb ihrer ersten Langwaffe, einer Bock-Büchsflinte, eine vorher ausgestellte Waffenbesitzkarte?