Welche allgemeine Regelung gilt für die Bejagung von Schwarzwild in Hessen?
Schwarzwild hat eine gesetzliche Schonzeit vom 1. Februar bis zum 15. Juni.
Schwarzwild darf ganzjährig bejagt werden, wobei führende und sichtlich tragende Bachen geschont werden müssen.
Nur Frischlinge dürfen ganzjährig bejagt werden, ältere Stücke erst ab August.
Die Jagdzeit ist für alle Altersklassen auf den Zeitraum vom 1. August bis zum 31. Januar begrenzt.