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Wann ist eine Schusswaffe im Sinne des Waffengesetzes „schussbereit“?
A
wenn sie griffbereit im Holster getragen wird.
B
wenn das Schlagstück
Wann ist eine Schusswaffe im Sinne des Waffengesetzes „schussbereit“?
wenn sie griffbereit im Holster getragen wird.
wenn das Schlagstück