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In Naturschutzgebieten ist die Jagdausübung
A
generell verboten
B
auf Tierarten der „Roten Liste“ verboten
C
durch die Naturschutzgebietsverordnung am Schutzzweck ausgerichtet, erlaubt oder beschränkt
In Naturschutzgebieten ist die Jagdausübung
generell verboten
auf Tierarten der „Roten Liste“ verboten
durch die Naturschutzgebietsverordnung am Schutzzweck ausgerichtet, erlaubt oder beschränkt