408 / 535
Welche der nachgenannten Aussagen zu Wildschutzgebieten sind richtig?
A
Flächen, auf denen sich das Wild zum Brüten setzen oder zur Rast bevorzugt aufzuhalten pflegt, sind kraft Gesetzes Wildschutzgebiete
B
Wildschutzgebiete können durch Anordnung der Jagdbehörde festgelegt werden
C
in Wildschutzgebieten kann durch Anordnung das Betreten von Flächen zeitweise verboten werden, soweit es der Schutzzweck erfordert