Was müssen Sie tun, wenn Sie eine erlaubnispflichtige Schusswaffe von einem Händler erworben haben?

A

ich bin verpflichtet, den Erwerb binnen zwei Wochen der Erlaubnisbehörde schriftlich anzuzeigen und meine Waffenbesitzkarte vorzulegen.

B

nichts, der Händler zeigt den Kauf der zuständigen Behörde unter Vorlage des Kaufvertrages an.

C

ich bin verpflichtet, den Erwerb binnen eines Monats der Erlaubnisbehörde anzuzeigen.