Auf dem Weg in ihr Jagdrevier gehen Sie durch ein fremdes Jagdrevier und werden von einem tollwütigen Fuchs angegriffen. Sie erschießen den Fuchs. Haben Sie sich strafbar gemacht?
A
es lag eine rechtfertigende Notstandssituation vor. Somit haben Sie sich nicht strafbar gemacht.
B
sie haben vorsätzlich fremdes Jagdrecht verletzt und sich deshalb der Wilderei strafbar gemacht.
C
sie haben sich strafbar gemacht, weil zuvor der Jagdausübungsberechtigte informiert werden muss.