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Wer stellt den Abschussplan in einem gemeinschaftlichen Jagdbezirk auf?
A
der Jagdausübungsberechtigte im Einvernehmen mit dem Jagdvorstand
B
die Jagdbehörde
C
der Vorstand der Jagdgenossenschaft
D
die zur Jagd befugte Person
Wer stellt den Abschussplan in einem gemeinschaftlichen Jagdbezirk auf?
der Jagdausübungsberechtigte im Einvernehmen mit dem Jagdvorstand
die Jagdbehörde
der Vorstand der Jagdgenossenschaft
die zur Jagd befugte Person