Welchen rechtlichen Schutzstatus genießen Hornissen nach dem Bundesnaturschutzgesetz?
Hornissen sind im Bundesnaturschutzgesetz als jagdbares Wild gelistet.
Hornissen gehören zu den besonders geschützten Arten.
Hornissen gelten als Schädlinge und unterliegen keinem besonderen Schutz.
Hornissen unterliegen lediglich dem allgemeinen Schutz für invasive Insektenarten.