282 / 535
Kann man eine im Ausland erworbene erlaubnispflichtige Schusswaffe in die Bundesrepublik einführen
A
ja, ohne Einschränkung.
B
ja, mit Waffenbesitzkarte.
C
ja, mit einer vorherigen Verbringungserlaubnis der zuständigen Behörde.
Kann man eine im Ausland erworbene erlaubnispflichtige Schusswaffe in die Bundesrepublik einführen
ja, ohne Einschränkung.
ja, mit Waffenbesitzkarte.
ja, mit einer vorherigen Verbringungserlaubnis der zuständigen Behörde.