Was ist eine Kundige Person?
Alle Personen, die ab 1987 die Jägerprüfung abgelegt haben, gelten als geschult. In vielen Bundesländern wird der Jäger mit bestandener Jägerprüfung außerdem als kundige Person nach EU-Verordnung anerkannt. Das gilt bei bestandener Jägerprüfung nach 2008 auch für Mecklenburg-Vorpommern.