Ab welcher Be- bzw. Verarbeitungsstufe des Wildes besteht für den Jäger eine Registrierungspflicht bei dem zuständigen Veterinäramt hinsichtlich der Abgabe an Dritte?
Ab der Stufe 3, d.h. Abgabe des Wildes aus der Decke/Schwarte geschlagen ggf. zerwirkt an den Endverbraucher oder Betriebe des Einzelhandels sowie Abgabe an Wildhändler/Wildbearbeitungsbetriebe.