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Wo muss erlegtes Wild, das bedenkliche Merkmale aufweist und verwertet werden soll, zur amtlichen Fleischuntersuchung angemeldet werden?
Musterantwort
Beim zuständigen amtlichen Tierarzt.
Wo muss erlegtes Wild, das bedenkliche Merkmale aufweist und verwertet werden soll, zur amtlichen Fleischuntersuchung angemeldet werden?
Beim zuständigen amtlichen Tierarzt.