Wie hat sich der Jäger beim Auftreten anzeigepflichtiger Wildkrankheiten zu verhalten?
Sicherstellung von Fallwild, erlegtem Wild, Aufbruch, und Untersuchungsmaterial; Einwegschutzhandschuhe und auslaufsicheres Verpackungsmaterial verwenden, Fernhalten von Menschen und Tieren; Anzeige beim Amtstierarzt.