Was bezeichnet man als erlegtes Wild, was ist Fallwild, was ist Unfallwild?
Erlegtes Wild ist Wild, das nach jagdrechtlichen Vorschriften getötet wurde. Fallwild: Als Fallwild bezeichnet man Wild, das durch Alter, Krankheit Hunger oder Kälte zu Tode gekommen ist (also nicht durch Schuss oder eine andere äußere Gewalteinwirkung). Unfallwild gilt nicht als erlegt, sondern als Unfallopfer (KFZ oder Bahn). Muss ein Fangschuss gesetzt werden, geschieht das aus Tierschutzgründen.