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Auf wessen Veranlassung muss die Untersuchung auf Trichinen durchgeführt werden? Ist die Verpflichtung der Veranlassung der Untersuchung übertragbar und wenn ja, auf wen?
Musterantwort
Verantwortlich ist der Jagdausübungsberechtigte; es sei denn, der Abnehmer (Betrieb des Einzelhandels oder ein anderer Jäger) hat die Verpflichtung zur Veranlassung der Trichinenuntersuchung mit Unterschrift auf dem Wildursprungsschein übernommen.