Darf ein Wildhandelsbetrieb, der Haarwild ganz oder zerwirkt an Gaststätten oder andere Betriebe liefert, dies ohne vorherige amtliche Fleischuntersuchung tun?

Hinweis: Du kannst dieses Feld auch frei lassen.

Musterantwort

Nein, nur nach vorheriger amtlicher Fleischuntersuchung.

Entscheide selbst, ob Du die richtige Antwort wusstest.