Nennen Sie vier gesetzliche Aufgaben der Landesjägerschaft in M-V.
Durchführung der Brauchbarkeitsprüfung, Erteilung Brauchbarkeitspässe, Mitwirkung Jagdbeiräte, Mitwirkung Festlegung Grenzen Hegegemeinschaft (Rot-, Dam-, Schwarzwild), Mitwirkung Verwendung Jagdabgabe, Anerkennung Schweißhundeführer, Durchführung Förderverfahren (Jagdabgabe)