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Wildschäden auf landwirtschaftlichen Grundstücken müssen vom Ersatzberechtigten innerhalb...
A
Einer Woche nach Kenntnis bei der zuständigen Gemeinde angemeldet werden
B
Einer Woche bei der unteren Jagdbehörde angemeldet werden
C
Eines Monats bei der Jagdgenossenschaft angemeldet werden